MPTO
Medizinisch-psychologisch-technische Obergutachtenstelle (MPTO)
Nur sicher ist sicher im Straßenverkehr
Kurzbeschreibung
Entscheidend für die Verkehrssicherheit ist der „Faktor Mensch“. Menschen versagen in den Risikosituationen des Straßenverkehrs in vielfältiger Weise; das kann in der Überforderung der Leistungsfähigkeit begründet sein, aber auch in ihren Einstellungen, Gewohnheiten, Werthaltungen und ähnlichem. Gedankenlosigkeit und Verantwortungslosigkeit im Verhalten erhöhen das Unfallrisiko ebenso wie mangelnde Fertigkeiten, Seh- und Hörschwächen, Beweglichkeitseinschränkungen oder ungenügende Fahrerfahrung.
Angehenden Kraftfahrern, die durch wiederholtes Versagen in der Führerscheinprüfung auffallen, aktiven Kraftfahrern, die wegen der besonderen Art oder der Häufung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -gesetze auffällig werden, wird von den Zulassungsbehörden eine besondere Eignungsprüfung bei den Begutachterstellen für Fahreignung der Technischen Überwachungsvereine (TÜV) zur Auflage gemacht.
Gegen die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den Betroffenen nicht selten Einwände vorgebracht, die von den Zulassungsstellen zu prüfen sind; gelegentlich werden dann auch Rechtsmittel eingelegt und Verwaltungsgerichte mit der Frage der Zulassung eines Fahrerlaubnisbewerbers befasst. In zweifelhaften oder strittigen Fällen haben Betroffene, Behörden und Gerichte die Möglichkeit, sich der Mitarbeit sachverständiger und unabhängiger Obergutachter bei der Frage der Entscheidungsfindung zu versichern. In Deutschland besteht mittlerweile ein relativ dichtes Netz von Obergutachterstellen, die meist an Universitäten angesiedelt sind.
Auf Anregung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren wurde im Jahre 1960 eine solche Obergutachterstelle auch an der Universität Erlangen-Nürnberg errichtet.
Die Funktion einer federführenden Psychologischen Obergutachterstelle wird seit 1986 vom Institut für Psychogerontologie wahrgenommen.
Die Untersuchung der Probanden im Rahmen der MPTO ist aufwendig; die psychologische Untersuchung etwa dauert einen ganzen Tag. Den Preis für diesen Aufwand muss der Proband privat tragen. Die Gutachten der MPTO liefern in der Regel differenzierte Hinweise darauf, was zur Wiederherstellung der Fahreignung getan werden kann. Obergutachten haben, so gesehen, durchaus nicht nur eine diagnostische, sondern auch eine pädagogische Funktion. Sie wollen nicht nur eine Feststellung über die Fahreignung des Probanden treffen, sondern auch bei der Überwindung von Problemen behilflich sein.
Zum Obergutachten können alle jene angenommen werden, bei denen Vorgutachten des TÜV bereits vorliegen. Die Interessenten sollten sich zunächst an die Führerscheinbehörde wenden, da diese mit der Einholung eines Obergutachtens einverstanden sein muss. Außerdem muss der Interessent bei der Führerscheinbehörde schriftlich sein Einverständnis über die Versendung der Führerscheinakte an die Obergutachtenstelle erklären.
Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Oberbegutachtung kann auch über einen Anwalt vorgenommen werden. Es ist außerdem möglich, dass im Laufe von Rechtsstreitigkeiten eine Anmeldung durch Gerichte erfolgt.
Die Interessenten werden nach Anmeldung schriftlich über einen Termin unterrichtet, wobei auch das weitere Vorgehen erläutert wird. Anmeldung unter Tel.: 0911 / 5302-96100 oder schriftlich unter folgender Adresse:
Institut für Psychogerontologie
– Obergutachtenstelle –
Kobergerstr. 62
90408 Nürnberg
Literaturhinweise
- „Älter werden – sicher fahren“ – Checkliste des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V., Beueler Bahnhofsplatz 16, 53225 Bonn, Tel.:0228/4 00 00 10
- „Gut sehen – sicher ankommen“ Kraftfahrerinformation Nr. 26 des ADAC, ADAC-Zentrale Fachbereich Verkehrserziehung und -aufklärung
- „Ältere Fußgänger – Ältere Menschen als Fußgänger im Straßenverkehr“. Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Beueler Bahnhofsplatz 16, 53225 Bonn, Tel.:0228/4 00 00 10
- „Ältere Menschen als Fußgänger im Straßenverkehr – In den neuen Bundesländern“. Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Beueler Bahnhofsplatz 16, 53225 Bonn, Tel.:0228/4 00 00 10
- „Ältere aktive Kraftfahrer“. Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Beueler Bahnhofsplatz 16, 53225 Bonn, Tel.:0228/4 00 00 10